AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Winkler Hotelbetriebs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 7978
USt.-ID-Nr.: DE 815 518 838

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Winkler Hotelbetriebs GmbH abgeschlossen werden. Andere AGB als die der Winkler Hotelbetriebs GmbH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Winkler Hotelbetriebs GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701ff BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsführung der Winkler Hotelbetriebs GmbH frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistungen mehr als 4 Monate beträgt. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich die Winkler Hotelbetriebs GmbH bemühen, einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.

4. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur mit dem Einverständnis der Winkler Hotelbetriebs GmbH und unter Berücksichtigung der Regelungen Ziffer 8 dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Die Winkler Hotelbetriebs GmbH kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung die im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Winkler Hotelbetriebs GmbH vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Hotelleitung.

5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete Option ist spätestens bis zum Termin der Optionsgewährung verbindlich zu bestätigen oder zurückzugeben. Optionen werden wie festgelegte Reservierungen behandelt. Die Winkler Hotelbetriebs GmbH ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

6. Ist der Besteller nicht gleich Veranstalter, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in Bar und ohne Skonto fällig, sofern keine andere Zahlungsform vereinbart wurde. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen 250,- EUR übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist die Winkler Hotelbetriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen die Winkler Hotelbetriebs GmbH nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. 1. Bei Buchungen von Gruppen ab 10 Personen wird eine Anzahlung in Höhe von 80% der gebuchten Leistungen spätestens 4 Wochen vor Anreise eingehend fällig.

8. Nimmt ein Gast vertraglich Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

8.1. Stornogebühren bei Buchungen für Einzelgäste und Kleingruppen bis maximal 19 Personen

Stornierung zwischen dem 42. und dem 15. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 15% der vereinbarten Leistungen,
Stornierung zwischen dem 14. und 8. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 30% der vereinbarten Leistungen,
Stornierung zwischen dem 7. und 3. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 60% der vereinbarten Leistungen ,
Stornierung innerhalb von 48 Std. vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 80% der vereinbarten Leistungen berechnet
Bei Nichtanreise werden 100% der vereinbarten Leistungen abzüglich der gesparten Aufwendungen berechnet.

8.2. Stornogebühren bei Buchungen für Gruppen ab 20 Personen

Stornierung zwischen dem 75. und dem 45. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 15% der vereinbarten Leistungen,
Stornierung zwischen dem 44. und 28. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 30% der vereinbarten Leistungen,
Stornierung zwischen dem 27. und 14. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 60% der vereinbarten Leistungen ,
Stornierung ab dem 13. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden mit 80% der vereinbarten Leistungen berechnet.
Bei Nichtanreise werden 100% der vereinbarten Leistungen abzüglich der gesparten Aufwendungen berechnet.


Stornierung zu besonderen Anlässen/Feiertagen (z.B. Silvester, Pfingsten etc.) werden ab dem 40. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum mit 80% der vereinbarten Leistungen berechnet. Diese Sonderbedingungen gelten für Gruppen und auch Einzelreisende.

9. Unsere Rezeption ist nachts nicht besetzt, alle Gäste werden grundsätzlich informiert, dass sie den Zimmerschlüssel mitnehmen sollen, wenn sie das Haus verlassen. Sollte sich ein Gast dennoch aus eigenverantwortlichen Gründen aussperren und unsere hauseigene Notfalltelefonnummer anrufen, stellen wir 60,- € inkl. Anfahrt und Nachtzuschlag in Rechnung, um dem Gast die Zimmertür aufzusperren.

10. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Räumen des Hotels und in den Tagungsräumen gelassen werden gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände können an der Rezeption hinterlegt werden. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände und Materialien ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang der Winkler Hotelbetriebs GmbH ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der §§ 701ff BGB auf max. 3000,- € begrenzt. Für alle in Konferenz- und Tagungsräumen vom Veranstalter und dessen verantwortlichen Personen verbrachten Gegenstände haftet das Hotel nur bei Nachweis eines Verschuldens.

11. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Winkler Hotelbetriebs GmbH oder seiner Gäste und/oder seiner Mitarbeiter gefährdet, so kann das Hotel den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung der Winkler Hotelbetriebs GmbH unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

13. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der Winkler Hotelbetriebs GmbH, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Winkler Hotelbetriebs GmbH hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.

14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb von 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber der Winkler Hotelbetriebs GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche an die Winkler Hotelbetriebs GmbH geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Winkler Hotelbetriebs GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Wenn Sie eine Registrierung mit Ihrer E-Mail Adresse über unsere Webseite vornehmen, erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden in unser Newslettersystem aufgenommen zu werden. Sie können dies jederzeit widerrufen indem Sie uns eine kurze E-Mail zukommen lassen.

16. Sämtliche Zimmer und Räumlichkeiten werden dem Vertragspartner sauber, ordentlich gereinigt und funktionell einwandfrei zur Verfügung gestellt. Hinterlässt der Vertragspartner die gemieteten Räumlichkeiten und Zimmer in einem stark verschmutzten und über den sachgemäßen Gebrauch hinausgehenden Zustand, so haftet er für den entstandenen Schaden in Form von Sonderreinigungsgebühren oder Inventarersatzbeschaffung.

17. Gerichtsstand ist Bamberg.
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